Die Peter - Warschow - Sammelstiftung ist eine Stiftung, deren Ursprung bereits bis in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts zurückreicht. Sie gehört zu den ältesten Stiftungen der Stadt Greifswald.

 

Nach diesem Grundsatz des Testamentes ist die Stiftung im Wesentlichen bis zum Jahr 1951 verwaltet worden. Um die Jahrhundertwende betrug das Vermögen 20 pommersche Morgen Acker und 8.361 Mark Barkapital. Die Pacht bzw. Zinseinnahmen sind mit 1.063,78 Mark beschrieben. So ist die Stiftung im Register der Stiftungsbehörde unter der Bezeichnung Sammelstiftung eingetragen. Sammelstiftung, der Name sagt es schon, es sind mehrere Stiftungen zusammen­geführt worden. 1952 wurde die Peter - Warschow - Stiftung mit vier Stiftungen zusammengelegt. 1956 erfolgte eine weitere Zusammenlegung mit den dann noch bestehenden Stiftungen, Conventen und Hospitälern. Lediglich die Johanna - Odebrecht - Stiftung ist eine selbständige Stiftung geblieben. Insgesamt sind 72 Einzelstiftungen in die besagte Sammelstiftung eingegangen. Viele dieser kleineren waren aufgebraucht. Den größten Anteil am Grundvermögen bilden die Hospitäler St. Georg und St. Spiritus. Beide weisen Grundbesitz von mehreren tausend Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, teilweise als gemeinsame Eigentümer Stiftung und Stadt Greifswald aber auch Alleineigentum aus. Die Hospitäler sind vom Kloster Eldena gegründete wohltätige Anstalten, die im Laufe der Zeit durch fromme Stiftungen in den Besitz großen Vermögens zahlreicher Renten und Hebungen gelangt sind, aber auch viele Häuser Wiesen und Grundstücke. Seit dem 14. Jahrhundert erwarben die Hospitäler nun auch ganze Landgüter und Dörfer. Den ersten größeren Besitz erlangte St. Spiritus im Jahre 1280 durch den Erwerb zweier westlich von Greifswald gelegener Hägerhufen, aus denen später das 150 ha große Hospitalgut Heilgeisthof hervorgegangen ist. Dasselbe ist noch heute das einzige Gut, das im alleinigen Besitz der Stiftung ist. Während an den übrigen Landgütern die Stadt Greifswald ein Mitbesitzrecht, teils von Anfang an, teils späterhin erworben hatte. Als Besitzerin ehemaliger fürstlicher Stutereigehöfte hatte die Stadt nämlich von zahlreichen anderen Gütern, an denen teilweise auch die Hospitäler Anteil hatten, gewisse Dienste, Pachte und besonders Haferbede zu fordern. Mehrmals musste die Stadt Hospitalgüter, die durch Kriege oder Naturgewalten zerstört waren, allein wieder aufbauen. Da die Hospitäler zu deren Wiederherstellung außerstande waren. Das alles führte zu immer verzwickelteren Rechtsverhältnissen und immer häufigeren Unzuträglichkeiten. Nach der Reformation wollte die Stadtverwaltung schließlich die Anteile der Hospitäler ganz einziehen, da ein derartiger Reichtum nicht mit den religiösen Grundsätzen eines Hospitals vereinbar sei. Dem widersetzten sich aber die damaligen Landesfürsten, die dass, was einst zu frommen Zwecken gegeben sei, nun auch hierfür verwandt wissen wollten. Schließlich einigte man sich dahin, das eine Reihe von Gütern der Stadt zu zwei Drittel und den Hospitälern zu einem Drittel Anteil gehörten. Durch einen größeren Landtausch hat die Stadt Greifswald ihren Zweidrittelanteil an den sieben Höfen in Sanz gegen einen Grundbesitz des Hospitals von 126,15 ha in der Stadtfeldmark, den die Stadt dringend zu ihrer Erweiterung benötigte, abgetreten. Somit gehörte nun auch neben Heilgeisthof die Gemarkung Sanz dem Hospital. Nach 1945 wurden die Güter enteignet und in Volkseigentum überschrieben. Erst nach der Wiedervereinigung konnten die Vermögensansprüche durch Rückübertragung wieder in das Eigentum zurückgeführt werden. Von nun an wurde das Vermögen der Stiftung wieder selbst verwaltet. Nun erstreckt sich der Besitz an Grundvermögen von Nordvorpommern bis Ostvorpommern. So gelegen in Neu - Negentin, Jeeser, Jager, Kirchdorf, Dömitzow, Oberhinrichshagen, Stahlbrode und Brook. Die Stiftung verfugt über 3000 ha Grundbesitz im gemeinsamen Eigentum mit der Stadt Greifswald im besagten Umland, über 860 ha Wald ebenfalls gemeinsam Stadt und Stiftung und über ein Alleineigentum in den Ortslagen Sanz und Heilgeisthof mit gesamt 700 ha. In diesen beiden Orten sind fast ausschließlich Erbbaurechte an die ehemaligen Mieter der Wohnhäuser vergeben. Erbbaurecht bedeutet, der Grund und Boden bleibt Eigentum des Vergebers, das Gebäude geht in das Eigentum des Erbbauberechtigten über. Diese Möglichkeit war für viele Bewohner eine sehr günstige Voraussetzung, die Häuser in denen sie wohnten zu erwerben. So hat die Stiftung 39 Erbbaurechte außerhalb von Greifswald vergeben. Der Identitätsanteil der Stiftung ist aber in der Stadt Greifswald zu finden. Johann- Stelling- Strasse 64 sind altersgerechte Wohnungen. St. Georg 1924-26 erbaut wurde 2000-2001 grundsaniert. Lange Strasse 43 sind 9 Wohnungen 2003 völlig neu gestaltet worden. Lange Strasse 45 sind 1999 6 Wohnungen als Neubau und in der Rotgerberstrasse 12-15 2005 14 Wohnungen umgebaut worden. 2006 Neubau eines Stiftungshauses in der Caspar-David-Friedrich-Straße 1. Seit 1999 wurden 5 Mio. € in Stiftungshäuser investiert. Der Zweck der Stiftung wird maßgebend verwirklicht durch die Unterstützung altersgerechter Wohnanlagen. Einwohner der Hansestadt Greifswald, die das Rentenalter erreicht haben, können Aufnahme in den Einrichtungen der Stiftung finden. Das gleiche gilt für Personen, die infolge Invalidität berufsunfähig geworden sind. Die Stiftung ist geprägt durch die selbstlose Unterstützung von bedürftigen Menschen.

Peter Warschow ..Bürgermeister von 1463 - 1480 in Greifswald
Peter - Warschow - Sammelstiftung Greifswald

Der 1486 verstorbene Bürgermeister Peter Warschow hat in seinem Testament, zu Gunsten von vier Handwerksgilden, mit folgendem Wortlaut geschrieben:

In Gottes Namen, Amen.

Ich, Peter Warschow Bürgermeister von Greifswald, gesund an meinem Leib, Sinnen und Verstand , das Gott der Allmächtige gelobt sei, bin zu der Erkenntnis gekommen, dass der Menschen Tage kurz sind und der Tod gewiss , nicht wissend wann die Stunde des Todes kommt, verfasse ich gegenwärtig mein Testament und letzten Willen in der folgenden Weise.

So gebe ich um der Seligkeit meiner Eltern , meiner Ehefrau und auch meiner Seele willen mein Erbe mit 1111 Morgen Acker und einem Garten für arme Jungfrauen in der folgenden Weise, so dass meine Testamentairen und auch die vier Alterleute der Gewerke , nämlich Schmiede, Schuhmacher, Schneider und Pelzer vollkommene Macht haben sollen.

Die Alterleute sollten darüber wachen, dass die Einnahmen aus Pachten ehrlichen bedürftigen Menschen der Stadt zugewandt werden. Weiterhin sollten von dem jährlichen Gelde 1111 Mark sundisch für eine Collation einbehalten werden. Während der Abhaltung dieser Collation ist Rechenschaft zu halten, wozu das Geld gegeben ist und wem es gegeben ist. .........

Zum Vorstand der Stiftung gehören: Vorsitzender ist immer der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister der Stadt Greifswald. Dazu 4 Altermänner, der Handwerkerinnungen Bäcker, Schmiede, Pelzer, Maurer, (Obermeister) 2 sachkundige Bürger, Finanzen und Recht sowie 1 Geschäftsführer

(Quelle: Frau L. Mirasch, Geschäftsführerin der Peter - Warschow - Sammelstiftung)

Geschäftsstelle: Peter - Warschow - Sammelstiftung in der Caspar-David-Friedrich-Straße 1 , 17489 Greifswald

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